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Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Verpflichtende Elternberatung

Seit 1.Feber 2013 ist es Pflicht, daß sich die Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung nachweislich darüber beraten lassen, welche Folgen die Scheidung für ihr Kind haben kann. (gem. §95 Abs.1a AußStrG)

  • Sie wollen eine einvernehmliche Scheidung?
  • Sie haben minderjährige Kinder?

Die Beratung hat u.a.folgende Inhalte:

  • wie können Kinder auf Scheidung reagieren
  • wie verstehe ich die auftretenden Symptome
  • wie viel Information braucht mein Kind
  • was ändert sich für unser Kind nach der Scheidung
  • wie sieht die Besuchsregelung aus
  • was braucht unser Kind gerade jetzt
  • wie können wir getrennt sein und trotzdem gute Eltern bleiben
  • … und genügend Zeit für Ihre Fragen

 

Sie erhalten eine Bestätigung, die als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einer einvernehmlichen Scheidung gem. § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz anerkannt wird.

Ohne eine derartige Bestätigung ist es nun nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen!

Durch meine Anerkennung als dafür geeignete Person durch die ExpertInnenkommission des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, bin ich befugt Sie zu beraten und entsprechende Nachweise für das Gericht auszustellen.

Ich 

biete Ihnen die Gelegenheit – als Einzelperson oder als Paar – diese Fragen in entspannter Atmosphäre zu besprechen

  • garantiere, Sie als Experte für Ihre Kinder zu betrachten
  • gebe Ihnen Tipps und Informationen, damit Sie Ihr Kind bestmöglich unterstützen und begleiten können, damit es sich auch nach der Scheidung geliebt, behütet und erkannt fühlt

Termine nach telefonischer Vereinbarung oder per Mail: office@redenhilft.at